Site menu:

 

Februar 2012
M D M D F S S
« Feb    
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
272829  

Links:

RSS-Verzeichnis

Site search

Kategorien

Archiv

Meta

Regelung der Wohnkosten im Rahmen von Hartz IV

Neben dem grundsätzlichen Arbeitslosengeld und Hartz IV Regelungen besteht auch ein Anspruch auf angemessene Leistung im Rahmen der Wohnkosten. Vor einigen Jahren noch wurden diese zu Teil an die Mieter und zum Teil auch an Vermieter ausgezahlt, was jedoch heutzutage nicht mehr der Fall ist. Die Regelleistungen erhält auf Grund der gesetzlichen Änderungen nur noch der Mieter und nur in Einzelfällen und nach Wunsch des Leistungsbeziehenden wird die Miete direkt an den Vermieter überwiesen. Personen die Arbeitslosengeld II beziehen und deren Alter unter 25 Jahren liegt, haben seit dem 1. April 2006 grundsätzlich keinerlei Anspruch auf eine Übernahme der Wohnkosten einer eigenen Wohnung. Lediglich in Ausnahmefällen, wo der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden und nachweislichen Gründen nicht mehr bei den Eltern wohnen bleiben kann, kann ein Antrag gestellt werden, der entsprechend geprüft und entscheiden wird. Jedoch muss dafür das zuständige Arbeitsamt erst dem Umzug zustimmen. Nach Umzug ist ein solcher Antrag zwecklos.

Write a comment